Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen alle Bedingungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.